Die lebenslange Garantie für Volvo Original Ersatzteile

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Unsere Volvo lebenslange Ersatzteilgarantie

Ob im Familienalltag oder im Berufsleben, in der Freizeit oder auf Reisen: Ihr Volvo bringt Sie bedingungslos und zuverlässig an jedes Ziel. Damit das auch nach vielen tausend Kilometern so bleibt, verdient Ihr Volvo alles, was ein Original braucht: bestmöglichen Service und Volvo Original Ersatzteile. Und für diese bieten wir Ihnen seit dem 1. Juni 2020 eine lebenslange Garantie an.

Genießen Sie jetzt noch sorgloser die kompromisslose Leistung Ihres Volvo – dank unserer neuen exklusiven Volvo Original Ersatzteilgarantie ein ganzes Autoleben lang.

Die lebenslange Garantie im Detail

Welche Ersatzteile werden von der lebenslangen Garantie abgedeckt?
Die Garantie gilt für alle Volvo Original Ersatzteile, die Sie bei einem autorisierten, deutschen Volvo Partner kaufen und einbauen lassen. Sie umfasst alle Reparaturen, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern der erworbenen Teile erforderlich sind, und deckt Ersatzteile sowie Arbeitszeit.

Ab wann gilt die Ersatzteilgarantie?
Die lebenslange Ersatzteilgarantie tritt am Rechnungsdatum in Kraft. Sie kann durch Vorlage der Rechnung als Kauf- und Installationsbeleg bei allen autorisierten Volvo Partnern geltend gemacht werden.

Was gehört nicht zur lebenslangen Ersatzteilgarantie?
Ausgenommen von der Garantie sind folgende Fahrzeugteile:

  • Zubehör
  • Merchandise-Artikel
  • Service- und Verschleißteile, z. B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Zündkerzen, Batterien, Filter, Wischerblätter, Reifen, Leuchtmittel, Kupplungen
  • Teile, die regelmäßig gewechselt werden müssen, z. B. Zahnriemen, Nebenaggregatriemen, Bordapotheke
  • Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien
  • Sitzbezüge, Bodenmatten und Teppiche
  • Software (nur gedeckt in Verbindung mit Hardwaretausch)

Darüber hinaus greift die lebenslange Ersatzteilgarantie nicht für Reparaturen oder Austauscharbeiten, die direkt aufgrund eines der folgenden Umstände notwendig sind:

  • Normaler Verschleiß, äußere Einflüsse, Beschädigung durch Dritte, Unfall, höhere Gewalt, Krieg und Streik
  • Keine oder unsachgemäße Wartung des Fahrzeugs, die nicht dem Serviceprogramm und den Wartungsanweisungen von Volvo entspricht
  • Verwendung anderer als von Volvo vorgeschriebener (oder qualitativ gleichwertiger) Teile bzw. Flüssigkeiten
  • Durch Nachlässigkeit, Unachtsamkeit oder falsche Verwendung verursachte Schäden oder Einsatz des Fahrzeugs für den Rennsport
  • Beliebige Veränderungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen, einschließlich – jedoch nicht ausschließlich – Motor-Tuning, die nicht vom Fahrzeughersteller zugelassen sind
  • Das Mischen von verschiedenen Kraftstofftypen oder die Verwendung von nicht empfohlenem Kraftstoff

Die lebenslange Ersatzteilgarantie gilt nicht für Drittabnehmer wie unabhängige Werkstätten und Karosseriewerkstätten oder für Teile, die im Barverkauf gekauft und nicht von einem autorisierten Volvo Partner installiert wurden.

Die lebenslange Ersatzteilgarantie umfasst keine Haftung für verlorene Zeit, Unannehmlichkeiten, versäumte Termine oder irgendwelche Folgeschäden, die Sie oder andere Personen aufgrund eines durch diese Garantie gedeckten Schadens erleiden.

Wirkt sich die Ersatzteilgarantie auf die gesetzliche Gewährleistung aus?
Grundsätzlich ja. Dabei ist zu beachten, dass die lebenslange Ersatzteilgarantie die gesetzlichen Gewährleistungen des Kaufvertrags nicht einschränkt, sondern ergänzt.

Ist die Ersatzteilgarantie übertragbar?
Nein, die lebenslange Ersatzteilgarantie kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie gilt ausschließlich für Sie als Erstkäufer.

Für Volvo Original Ersatzteile, die nach dem 01.06.2020 bei einer Volvo Vertragswerkstatt gekauft und eingebaut wurden. Die lebenslange Ersatzteilgarantie ist nicht übertragbar und erstreckt sich nicht auf Zubehör, Merchandise-Artikel, Service- und Verschleißteile, Teile, die einem regelmäßigen Wechselintervall unterliegen, Karosserieteile, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterialien, Sitzbezüge, Bodenteppiche, Fußmatten und Software (nur gedeckt in Verbindung mit Hardwaretausch).

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