Das Garantie-Paket von smart
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smart Garantie-Paket

Das smart Garantie-Paket unterstützt Sie bei unerwarteten Reparaturen Ihres smart und sorgt für einen optimalen Werterhalt: im Anschluss an die Neufahrzeug-Garantie, in Form einer Verlängerung des Garantie-Pakets oder des Wiedereinstiegs in das Garantie-Paket[1][2]. So haben Sie länger mehr Freude an Ihrem smart. Das Beste: Das smart Garantie-Paket können Sie auf Wunsch um jeweils 12 Monate verlängern - bis zu 12 Jahre nach der Erstzulassung.

Ihre Vorteile[3]:

  • Guter Service zahlt sich aus: Mit dem smart Garantie-Paket sind Sie gegen anfallende Reparaturkosten abgesichert.
  • So gut wie neu: Unser Service-Team erhöht durch professionelle Betreuung den Werterhalt Ihres smart.
  • Dank fahrzeuggebundener Garantie kommen Sie im Fall des Wiederverkaufs immer auf Ihre Kosten.
  • Auf lange Sicht sicherer unterwegs sind selbst ältere Modelle - bis max. 12 Jahre nach Erstzulassung und bis 200.000 km Laufleistung.
  • Alle unerwarteten Reparaturleistungen können europaweit bei jedem autorisierten smart Partner geltend gemacht werden.
  • Das smart Garantie-Paket umfasst bei Reparaturen die gesamten Lohnkosten, sogar bei mehrfachen Schäden. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 100.000 km leisten Sie - nur für die Materialkosten - einen nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.

 

Entspannter Garantieabschluss

  • Im Anschluss an die Neufahrzeug-Garantie innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung.
  • Während eines bestehenden Garantiepakets (bis max. 12 Jahre nach Erstzulassung und bis 200.000 km Laufleistung). [1][2][3]
  • Im Anschluss an eine Wartung oder Hauptuntersuchung: Dazu muss Ihr smart zwischen 2 und 5 Jahre alt, weniger als 100.000 km gefahren und frei von jeglichen Mängeln sein. Außerdem darf die letzte Wartung nicht länger als 6 Monate und 10.000 km bzw. die letzte gesetzlich vorgeschriebene HU nicht länger als 4 Wochen zurückliegen. [1][2][3]

[1] Verlängerung, nach Wartung, nach HU, im Anschluss an die smart Europagarantie/die jung@smart Garantie/die smart Gebrauchtfahrzeuggarantie, im Anschluss an das KomplettService-Paket.

[2] Keine Garantie kann vergeben werden für Fahrzeuge, die als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden; die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden; die auf den Vertriebspartner der Daimler AG zugelassen werden; die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen werden; mit leistungsgesteigerten Aggregaten (ausgenommen BRABUS Modelle) und Sonderserien.

[3] Gemäß den Bedingungen des smart Garantie-Pakets.