Schützt vor Bußgeld, bewahrt den Versicherungsschutz
Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig für Arbeitsunfälle der Arbeitnehmer. In ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schreiben die Berufsgenossenschaften den Unternehmen vor, ihre Fahrzeuge unabhängig von der Hauptuntersuchung mindestens einmal im Jahr einer Betriebssicherheitsprüfung zu unterziehen. Dabei müssen sowohl rein dienstlich genutzte Fahrzeuge, als auch Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit geprüft werden. Privatfahrzeuge, die zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.